2023-01-31 09:47
Heute endet die Frist

Heute, am 31.01.2023, endet die Frist für die Einreichung der Erklärungen zur Feststellung der Grundsteuerwerte.

Laut offiziellen Aussagen fehlen aktuell bundesweit noch ca. 1/3 der Erklärungen. Welche Folgen eine Nichtabgabe oder eine verspätete Abgabe haben wird, wird sich zeigen. Grundsätzlich können die Finanzämter im ersten Schritt ein Zwangsgeld androhen und dieses im zweiten Schritt festsetzt. Daneben ist die Festsetzung eine Verspätungszuschlags in Höhe von 25 EUR pro angefangenen Monat der Verspätung wahrscheinlich.  Viele Bundesländer haben angekündigt vorerst Erinnerungsschreiben mit einem weiteren Abgabetermin zu versenden. Erst bei Verstreichen dieser Frist soll ein Zwangsgeld angedroht werden. Ob trotzdem Verspätungszuschläge festgesetzt werden, bleibt abzuwarten.

2023-01-31 09:47
2023-01-18 10:51
Fristende steht bevor!

In weniger als zwei Wochen endet die Frist zur Abgabe der Erklärungen zur Feststellung des neuen Grundsteuerwerts.

Letzter Termin zur Abgabe ist der 31.01.2023.

Wir möchten alle Mandanten bitten die Dateneingabe abzuschließen und uns die fertigen Erklärungen freizugeben.

2023-01-18 10:51
2022-12-12 09:55
Musterklage gegen das Baden-Württembergische Grundsteuergesetz eingereicht

Die neuen Grundsteuergesetze stehen und standen von Beginn an in der Kritik. Insbesondere gegen die Bewertungsmodelle des Bundesgesetzes sowie des Baden-Württembergischen Landesgesetzes bestehen verfassungsrechtliche Bedenken.

Im Land Baden-Württemberg haben nun der Bund der Steuerzahler sowie drei weitere Verbände Musterklage gegen das Grundsteuergesetz des Landes eingereicht. Sofern die Feststellungsbescheide über die Grundsteuerwerte in Baden-Württemberg nicht vorläufig oder unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergehen, sollte daher ein Einspruch gegen diese Bescheide eingelegt werden. Mit dem Verweis auf die Verfassungswidrigkeit und die eingereichte Musterklage ist dabei das Ruhen des Verfahrens zu beantragen.

Dieses Vorgehen ist aktuell nur für Baden-Württembergische Grundstücke auf Grund der eingereichten Musterklage möglich. Unsere Empfehlungen bezüglich eines Einspruches in den anderen Bundesländern finden Sie im vorangegangenen News-Post.

2022-12-12 09:55
2022-12-09 10:19
Bescheide zur neuen Grundsteuer - Sollte vorsorglich Einspruch eingelegt werden?

Die Finanzämter der Bundesländer erlassen aktuell immer mehr Bescheide über die neuen Grundsteuerwerte. Zurzeit wird daraufhin in einigen Publikationen dazu geraten, gegen die Feststellungsbescheide zur neuen Grundsteuer einen Einspruch einzulegen. Dabei müssen verschiedene Sachverhalte unterschieden werden.

Sofern in den Bescheiden Fehler oder unrechtmäßig angesetzte Parameter enthalten sind, ist ein Einspruch zwingend nötig. Da die aktuell ergehenden Feststellungsbescheide die Grundlage für die spätere Grundsteuerzahlung bilden, sollten in den Bescheiden enthaltene Fehler unbedingt berichtigt werden.

Sind die Bescheide jedoch fehlerfrei, sehen wir nur begrenzte Einspruchsmöglichkeiten. Insbesondere für Bewertungen nach dem Bundesmodell wird  in den Medien dazu geraten ein Einspruch aufgrund von verfassungsrechtlichen Zweifeln einzulegen. Hierbei kann das Ziel des Einspruchs nur sein, den ergangenen Bescheid so lange wie möglich offen und damit änderbar zu halten. Aufgrund aktuell noch fehlender Musterklagen sehen wir allerdings nur sehr vage Erfolgsaussichten für einen solchen Einspruch. Es ist vielmehr von Zurückweisung der Einsprüche durch die Finanzverwaltung mangels Begründung auszugehen, da der Bescheid dem geltenden Recht entspricht.

Sollten Sie einen Einspruch aufgrund von verfassungsrechtlichen Bedenken wünschen, kommen Sie gerne auf uns zu. Wir legen den Einspruch für Sie beim zuständigen Finanzamt zunächst ohne Begründung ein. Hierfür und für die damit verbundenen Überwachungen berechnen wir pauschal 100,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer. Damit wir eine fristgerechte Bearbeitung gewährleisten können, bitten wir um die Beauftragung binnen einer Woche nach Eingang des Bescheides durch eine kurze Mail an unser Grundsteuerteam.

2022-12-09 10:19
2022-11-11 11:11
Die ersten Bescheide zur neuen Grundsteuer

Inzwischen gehen die ersten Bescheide bei uns ein. Es handelt sich dabei weitestgehend um Bescheide für Hamburger Grundstücke.

Entgegen der ursprünglichen Planung ergehen die Bescheide nun doch in Papierform.  Zudem sind die Hamburger Bescheide deutlich weniger aussagekräftig als erwartet, denn es werden lediglich die Grundsteuerwerte getrennt nach Wohnfläche, Nutzfläche und Grund und Boden festgestellt. Es erfolgt jedoch noch keine Feststellung des eigentlichen Grundsteuermessbetrages. Dementsprechend werden eventuelle Vergünstigungen zum Beispiel aufgrund der Wohnlage noch nicht berücksichtigt. Hier scheint sich das Land noch Anpassungsmöglichkeiten vorzubehalten.

Die Bescheide führen noch zu keinerlei Zahlungen. Es werden voraussichtlich noch zwei weitere Bescheide bezüglich der Grundsteuer ergehen. Im Grundsteuermessbescheid werden die Steuermesszahlen angewendet. Dieser Bescheid wird dann auch eventuelle Vergünstigungen berücksichtigen. Anschließend wird im eigentlichen Grundsteuerbescheid die tatsächlich zu entrichtende Steuer festgesetzt. Erst dann werden wir die tatsächlichen Auswirkungen des jetzt erlassenen Bescheides und somit auch die zukünftig zu zahlende Grundsteuer beurteilen können.

2022-11-11 11:11
2022-10-13 15:34
Abgabefrist für Grundsteuererklärung wird verlängert!

Ursprünglich war der 31. Oktober 2022 als letzter zulässiger Einreichungstermin für die Feststellungserklärungen des Grundsteuerwertes vorgesehen. Bis zum 10. Oktober ist aber bei Weitem noch nicht einmal die Hälfte der erwarteten 36 Millionen Erklärungen eingereicht worden, da es in der Abarbeitung doch eine Reihe von Hindernissen zu überwinden gilt.

Die Bundesländer haben daher nun endlich eine einmalige Verlängerung der Frist bis Ende Januar 2023 beschlossen. Wir empfehlen unverändert dennoch eine zeitnahe Bearbeitung, da sich erfahrungsgemäß zum Jahreswechsel eine Vielzahl von anderen steuerlichen Themen ergeben wird, die ebenfalls termingebunden sind!

2022-10-13 15:34
2022-10-05 14:41
Noch keine Bescheide

Wir arbeiten mit zur Zeit mit Hochdruck an der Erstellung der Erklärungen zur Feststellung des Grundsteuerwerts. Dabei konnten schon viele Erklärungen an die Finanzverwaltung übermittelt werden. Bisher haben wir keine Bescheide erhalten.

2022-10-05 14:41
2022-09-09 11:04
Erinnerung zur Grundsteuerreform

Für die Abgabe der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts bleiben nur noch 7 Wochen Zeit! Letzter Termin für die Abgabe ist der 31.10.2022. Daher ist jetzt der Zeitpunkt sich mit dem Thema auseinander zu setzten. Sofern Sie unsere Unterstützung in Anspruch nehmen wollen, beauftragen Sie uns gerne. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung sowohl durch Sie als auch durch uns eine gewisse Zeit in Anspruch nimmt.  

Alle Mandanten die uns bereits beauftrag haben, wurden in unser Mandantenportal eingeladen. Sofern Sie Ihre Grundstücksdaten noch nicht vervollständigt haben, holen Sie dies jetzt nach und geben uns nach Abschluss des Datenerfassung eine kurze Rückmeldung. Wir erstellen dann Ihre Feststellungserklärungen.

2022-09-09 11:04
2022-08-10 09:46
Bearbeitung der Feststellungserklärungen läuft!

Für die bei uns eingegangenen Aufträge haben unsere Mandanten die Zugangsdaten für die Eingabe der erforderlichen Daten erhalten. Nach vielen anfänglichen Schwierigkeiten, die auch noch nicht in allen Bundesländern überwunden werden konnten, sind inzwischen die ersten Feststellungserklärungen fertiggestellt und übermittelt worden. Wir werden die weiteren Erklärungen jetzt der Reihe nach abarbeiten und Ihnen zur Freigabe zur Verfügung stellen oder zur Abklärung von offenen Punkten Kontakt mit Ihnen aufnehmen. Bitte haben Sie im Zweifel noch etwas Geduld. Danke für Ihr Verständnis.

2022-08-10 09:46
2022-06-16 14:02
Freigabe des Mandantenportals

Unser Portal ist inzwischen freigegeben und Sie haben, sofern Sie uns mit der Erstellung der Erklärung beauftragt haben, inzwischen Ihre persönlichen Zugangsdaten erhalten. Sie können die erforderlichen Daten jetzt eingeben. Vielen Dank.

2022-06-16 14:02
2022-05-16 11:22
„Aufforderung zur Abgabe einer Feststellungserklärung durch die Finanzverwaltung“

In einigen Bundesländern werden zur Zeit Informationsschreiben zur Grundsteuerreform und zur damit verbundenen Erklärungsabgabe durch die Finanzämter versendet. Andere Bundesländer verzichten auf persönliche Informationsschreiben und setzen ausschließlich auf allgemeine Verfügungen. Unabhängig vom Vorgehen in dem jeweiligen Bundesland ist jeder Grundstückseigentümer zur Abgabe einer Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts verpflichtet. Die Abgabe wird voraussichtlich ab dem 01.07.2022 möglich sein. Wir unterstützen Sie gerne dabei. Weiter Informationen dazu finden Sie auf dieser Seite.

2022-05-16 11:22
2022-04-20 13:22
Mandantenportal noch nicht verfügbar

Sie haben von uns bereits Informationen zur Grundsteuerreform erhalten. Darin kündigen wir eine digitale Zusammenarbeit über das Mandantenportal an. Aktuell steht das Portal noch nicht zur Verfügung, da die Pflichtfelder für die Datenübermittlung seitens der Finanzverwaltung noch aktualisiert werden. Wir informieren Sie an dieser Stelle, sobald das Mandantenportal zur Verfügung steht.

2022-04-20 13:22
BORKEL DEDECKE 2023