Bescheide zur neuen Grundsteuer - Sollte vorsorglich Einspruch eingelegt werden?
Die Finanzämter der Bundesländer erlassen aktuell immer mehr Bescheide über die neuen Grundsteuerwerte. Zurzeit wird daraufhin in einigen Publikationen dazu geraten, gegen die Feststellungsbescheide zur neuen Grundsteuer einen Einspruch einzulegen. Dabei müssen verschiedene Sachverhalte unterschieden werden.
Sofern in den Bescheiden Fehler oder unrechtmäßig angesetzte Parameter enthalten sind, ist ein Einspruch zwingend nötig. Da die aktuell ergehenden Feststellungsbescheide die Grundlage für die spätere Grundsteuerzahlung bilden, sollten in den Bescheiden enthaltene Fehler unbedingt berichtigt werden.
Sind die Bescheide jedoch fehlerfrei, sehen wir nur begrenzte Einspruchsmöglichkeiten. Insbesondere für Bewertungen nach dem Bundesmodell wird in den Medien dazu geraten ein Einspruch aufgrund von verfassungsrechtlichen Zweifeln einzulegen. Hierbei kann das Ziel des Einspruchs nur sein, den ergangenen Bescheid so lange wie möglich offen und damit änderbar zu halten. Aufgrund aktuell noch fehlender Musterklagen sehen wir allerdings nur sehr vage Erfolgsaussichten für einen solchen Einspruch. Es ist vielmehr von Zurückweisung der Einsprüche durch die Finanzverwaltung mangels Begründung auszugehen, da der Bescheid dem geltenden Recht entspricht.
Sollten Sie einen Einspruch aufgrund von verfassungsrechtlichen Bedenken wünschen, kommen Sie gerne auf uns zu. Wir legen den Einspruch für Sie beim zuständigen Finanzamt zunächst ohne Begründung ein. Hierfür und für die damit verbundenen Überwachungen berechnen wir pauschal 100,00 EUR zzgl. Umsatzsteuer. Damit wir eine fristgerechte Bearbeitung gewährleisten können, bitten wir um die Beauftragung binnen einer Woche nach Eingang des Bescheides durch eine kurze Mail an unser Grundsteuerteam.