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Umzugskosten für ein verbessertes Homeoffice
Umzugskosten können beruflich veranlasst sein, wenn der Umzug zu einer wesentlichen Erleichterung der Arbeitsbedingungen führt (ständige Rechtsprechung). Das FG Hamburg hatte mit Urteil vom 23.02.2023 eine solche Erleichterung für das Streitjahr 2020 auch angenommen, wenn ein Umzug erfolgt, um für jeden Ehegatten in der neuen Wohnung ein Arbeitszimmer einzurichten, damit diese im Homeoffice wieder ungestört ihrer jeweiligen Tätigkeit nachgehen können. Aufgrund der durch die Finanzverwaltung eingelegten Revision ist dieses Verfahren jetzt beim BFH anhängig.