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Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)
Seit Januar 2023 sammelt die Finanzverwaltung in erheblichem Umfang zusätzliche Daten als Besteuerungsgrundlage. Die Betreiber digitaler Plattformen, also z.B. AirBnB, Ebay, Amazon aber auch Handwerkerplattformen müssen ab 30 Vorgängen oder ab 2.000 Euro Vergütung, die über diese Plattform abgewickelt werden, digitale Meldungen an den Fiskus geben.