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Hamburger Finanzbehörde schlägt neue Hebesätze vor
Die Hamburger Steuerverwaltung hat in Zusammenarbeit mit dem Statistikamt die Berechnung der neuen Grundsteuerhebesätze für eine aufkommensneutrale Grundsteuererhebung in Hamburg abgeschlossen. Demnach sollen ab 2025 die folgenden Hebesätze gelten:
Grundsteuer A (für Land- und Forstwirtschaftliche Flächen): 100 %
Grundsteuer B (für Wohn- und Nutzflächen): 975 %
Grundsteuer C (für baureife Grundstücke): 8.000 %
Die Hebesätze werden auf den Grundsteuermessbetrag angewendet, welcher sich durch Anwendung einer Steuermesszahl auf die bisher festgesetzten Äquivalenzbeträge errechnet. Die Steuermesszahl für Wohnflächen beträgt 0,70 und wird bei einer normalen Wohnlage noch einmal um 25 % vermindert. Bei Nutzflächen soll die Steuermesszahl 0,87 betragen. Für den Grund- und Boden wird die Steuermesszahl 1 betragen.
Damit ist nun erstmalig die Berechnung der ab 2025 zu zahlenden Grundsteuer in Hamburg möglich.
Der Senat und die Bürgerschaft müssen dem Vorschlag der Finanzverwaltung im September noch zustimmen.
Ab März 2025 sollen die neuen Grundsteuerbescheide verschickt werden. Erstmalig und ausnahmsweise soll der erste Teilbetrag zum 30.04.2025 fällig werden. Anschließend erfolgt die Zahlung in vier Teilbeträgen zu den bekannten Terminen.
Wie Sie die voraussichtliche Grundsteuerlast für Ihr Hamburger Grundstück vorläufig berechnen können, finden Sie hier.