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Hamburg versendet Grundsteuerbescheide

In Hamburg werden im Verlauf des Monat März die endgültigen Grundsteuerbescheide versendet. Die ersten sind bereits bei uns eingetroffen.
Für jedes Grundstück wird der Bescheid über den Grundsteuermessbetrag sowie der Bescheid über die Grundsteuer erlassen. Im Messbescheid wird eine eventuelle Ermäßigung aufgrund von Nutzung, Lage oder anderen Ermäßigungstatbeständen (z.B. Denkmalschutz), soweit vorhanden, berücksichtigt, während der Grundsteuerbescheid den tatsächlichen Zahlbetrag ausweist.
Die Grundsteuer soll weiterhin vierteljährlich geleistet werden. Für das Jahr 2025 ergeben sich aufgrund der erst jetzt ergehenden Bescheide jedoch neue Zahlungsfristen. Zahlungstermin für das 1. Quartal 2025 ist der 30.04.2025. Ab dem 2. Quartal 2025 gelten wieder die normalen Zahlungstermine.
Die umgesetzte Reform soll aufkommensneutral sein. Dies wird in Hamburg explizit noch einmal geprüft. Es führt aber zwangsläufig dazu, dass einige Grundstückseigentümer zukünftig höher und andere Grundstückseigentümer niedriger belastet sein werden. Es sollen nun aber Eigentümer von gleichwertigen Grundstücken auch gleich belastet sein.