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Grundsteuergesetze in erster Instanz verfassungsgemäß

Im Rahmen der Grundsteuerreform wurden diverse Klagen bei den verschiedenen Finanzgerichten eingereicht. Davon sind alle Berechnungsmodelle betroffen.
Nach und nach ergehen nun die Urteile verschiedener Finanzgerichte. Diese beurteilen die neuen Grundsteuergesetze im Allgemeinen als verfassungsgemäß. Es liegen inzwischen Urteile zum Bundesmodell, zum angepassten Bundesmodell, zum modifizierten Bodenwertmodell, zum Flächen-Modell und zum Wohnlagemodell vor. Nur in den Bundesländern Niedersachsen und Hessen liegen noch keine Entscheidungen vor. Alle bisher ergangen Entscheidungen stufen die jeweiligen Modelle als verfassungsgemäß ein. Es wurde jedoch immer die Revision zugelassen.
Auch der BFH hat sich inzwischen geäußert. Demnach kann die Aussetzung der Vollziehung nur beantragt werden, wenn der Eigentümer schlüssig darlegt, dass der Grundsteuerwert den Verkehrswert um mindestens 40 Prozent übersteigt. Zur Verfassungsmäßigkeit der Reform hat sich der BFH dagegen noch nicht geäußert.