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Für 2026 ist die Abrechnung des zu Hause (an der privaten Wallbox) geladenen Stroms für den E Dienstwagen neu geregelt.
Die bisherigen Pauschalen (30/70 EUR etc.) sind abgeschafft. Eine Kürzung des geldwerten Vorteils bzw. steuerfreier Auslagenersatz ist nur noch auf Basis tatsächlich nachgewiesener Stromkosten zulässig. Maßgeblich ist der vertragliche Strompreis des Arbeitnehmers (Arbeitspreis je kWh zzgl. anteiliger Grundpreis) oder auf die nachgewiesene Strommenge wird eine Strompreispauschale je kWh angewandt. Grundlage ist der vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Gesamtstrompreis für private Haushalte (Durchschnittspreise inkl. Steuern, Code 61243‑0001).