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E-Rechnungspflicht ab 01.01.2025
Ab 01.01.2025 fördert die Bundesregierung die Verbreitung von elektronischen Rechnungen. Deshalb führt das Bundesfinanzministerium die Pflicht ein, dass alle Unternehmen im B2B-Geschäft ab dem obigen Datum E-Rechnungen empfangen können müssen.
Ab 01.01.2027 müssen alle Unternehmen mit einem Vorjahresumsatz von >800 TEUR ausschließlich E-Rechnungen im B2B-Geschäft versenden können.
Ab 01.01.2028 soll die E-Rechnungspflicht für alle Unternehmen gelten.
Mit der E-Rechnungspflicht ist ein einfaches Versenden einer Rechnung per Mail in Form eines PDF nicht mehr erlaubt. Es sind dann zwingend die Formate ZUGFeRD 2.0 oder XRechnung zu verwenden.
Was müssen Sie ab 01.01.2025 beachten?
Wenn Sie bereits DATEV Unternehmen online im Einsatz haben, sind Sie bestens aufgestellt und es besteht kein Handlungsbedarf. Sie können E-Rechnungen empfangen und archivieren.
- Wenn Sie mit einer anderen Buchhaltungssoftware arbeiten, sollten Sie bitte prüfen, ob diese in der Lage ist, E-Rechnungen zu empfangen und zu archivieren.
- Wenn Sie DATEV Unternehmen online nicht im Einsatz haben und Sie dieses vielleicht nutzen möchten, sind wir Ihnen bei der Einrichtung gern behilflich.
Was müssen Sie ab 01.01.2027 bzw. 01.01.2028 beachten?
Sie müssen ab diesen Zeitpunkten in der Lage sein, selbst E-Rechnungen versenden zu können. Rechnungserstellung mit Word oder Excel wird nicht mehr ausreichen.
- Wenn Sie bereits eine Fremdsoftware für die Rechnungserstellung im Einsatz haben, prüfen Sie bitte, ob diese auch E-Rechnungen erstellen kann.
- Wenn Sie bereits DATEV Unternehmen online haben, können Sie mit den Zusatzmodulen DATEV Auftragswesen next, dem DATEV Mittelstandspaket oder der E-Rechnungsplattform der DATEV, E-Rechnungen schreiben und versenden.
Wir empfehlen Ihnen, diese neuen Vorgaben so früh wie möglich umzusetzen, um nicht zum Ende des Jahres unter Zeitdruck zu geraten. Wir stehen Ihnen dabei gern zur Seite. Einen Leitfaden zur Einrichtung des Empfangs und der Erstellung von E-Rechnungen finden Sie unter E-Rechnung mit DATEV.