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Bundesmodell vom BFH als verfassungsgemäß beurteilt
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat am 10.12.2025 entschieden: Das Bundesmodell zur Grundsteuer ist verfassungsgemäß.
Er wies die klagenden Wohnungseigentümer aus Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Berlin ab, die das pauschalisierte Ertragswertverfahren als verfassungswidrig angesehen hatten. Typisierte Werte sind lt. BFH zulässig, da eine individuelle Bewertung im Massenverfahren nicht praktikabel ist. Damit besteht Rechtssicherheit für die Bundesländer, die dieses Modell anwenden.
Allerdings prüfen Verbände wie Haus & Grund und der Bund der Steuerzahler Verfassungsbeschwerden. Zudem laufen Verfahren gegen landesspezifische Modelle (z. B. Hamburg, Baden-Württemberg, Bayern).
Fazit: Das Bundesmodell bleibt vorerst gültig, weitere Entscheidungen – insbesondere des Bundesverfassungsgerichts – stehen jedoch noch aus.