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Auswirkung des neuen Personengesellschaftsrechtes auf Immobilienverkäufe ab 01.01.2024 auf Immobilieneigentum bei der Rechtsform GbR

Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechtes treten zum 01.01.2024 für GbRs Veränderungen ein, da diese zukünftig in einem neuen Gesellschaftsregister zu führen sind. Zwar ist diese Eintragung zunächst grundsätzlich freiwillig, für den Erwerb oder die Veräußerung von Immobilien spielt diese Veränderung aber eine entscheidende Rolle. Insbesondere sind Immobilienkauf- und verkaufsverträge für eine GbR ab 2024 nur noch möglich, wenn die Gesellschaft vorher eingetragen ist. Dies gilt auch für Bestandseigentum! Nicht nur die Notare empfehlen daher, die Eintragung einer grundstücksbesitzenden GbR in jedem Fall vorsorglich vornehmen zu lassen.