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Ab dem 1. Januar 2025 gibt es einige wichtige Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung in Deutschland

Ab dem 1. Januar 2025 gibt es einige wichtige Änderungen bei der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmerregelung in Deutschland:
Die Umsatzgrenze für das Vorjahr wird von 22.000 Euro auf 25.000 Euro angehoben. Im laufenden Kalenderjahr darf der Umsatz 100.000 Euro nicht überschreiten. Es wird nicht mehr auf eine Prognose der Umsätze abgestellt, sondern auf das tatsächliche Überschreiten der Umsatzgrenze. Sobald der Umsatz im laufenden Jahr 100.000 Euro übersteigt, gilt die Regelbesteuerung ab diesem Zeitpunkt. Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung muss bis Ende Februar des übernächsten Kalenderjahres erklärt werden.
Außerdem ist am 1. Januar 2025 die EU-Kleinunternehmerregelung (EU-KU-Regelung) in Kraft getreten und bringt einige wichtige Neuerungen für Kleinunternehmer in der EU:
Kleinunternehmer können die Steuerbefreiung nun auch in anderen EU-Mitgliedstaaten in Anspruch nehmen, unabhängig davon, wo sie ansässig sind. Die Regelung gilt für Unternehmer, deren Gesamtjahresumsatz in der EU im vorangegangenen und im laufenden Kalenderjahr jeweils 100.000 Euro nicht überschreitet. Um sie nutzen zu können, müssen sich die Unternehmer beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) elektronisch registrieren.